Rechtsprechung
BFH, 17.05.1984 - IV R 28/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,22461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82
Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe
Auszug aus BFH, 17.05.1984 - IV R 28/81
NV: Die Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids durch das FG wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich des Abzugs betrieblich veranlaßter Geldbußen (hier: nach § 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 30 OWiG) und der aus dem Bußgeldverfahren erwachsenen Verfahrenskosten (vgl. zur Abzugsfähigkeit den BFH-Beschluß vom 21.11.1983 GrS 2/82 und das BFH-Urteil vom 19.2.1982 VI R 31/78) ist trotz des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Abzugsverbot für Geldbußen gerechtfertigt. - BFH, 19.02.1982 - VI R 31/78
Strafverteidigungskosten, die ausschließlich durch das berufliche Verhalten des …
Auszug aus BFH, 17.05.1984 - IV R 28/81
NV: Die Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheids durch das FG wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich des Abzugs betrieblich veranlaßter Geldbußen (hier: nach § 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 30 OWiG) und der aus dem Bußgeldverfahren erwachsenen Verfahrenskosten (vgl. zur Abzugsfähigkeit den BFH-Beschluß vom 21.11.1983 GrS 2/82 und das BFH-Urteil vom 19.2.1982 VI R 31/78) ist trotz des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Abzugsverbot für Geldbußen gerechtfertigt.